Im Gesetz für „Tageseinrichtung für Kinder“ ist die Bildungsdokumentation gesetzlich verankert. Mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten im Betreuungsvertrag ist die Einrichtung autorisiert, die Bildung der Kinder zu dokumentieren.
Die Entwicklung wird mit Hilfe des Beobachtungsinstruments „Entwicklungsschnecke“ festgehalten. Dies ist eine Unterstützung zur Erfassung der Entwicklungsschritte der kindlichen Entwicklung im Alter zwischen 0-6 Jahren. Eine Übersicht aller Beobachtungskriterien sorgt für einen schnellen Überblick in Elterngesprächen und unterstützt die Kommunikation.
Als Dokumentation erhalten die Kinder zur Entlassung ein Buch (Portfolio) mit eigenen Bildern, Zeichnungen, Lerngeschichten und gelebten Projekten dieses Lebensabschnitts von uns. Die Bildungsdokumentation wird den Eltern an der Elternvollversammlung vorgestellt. Darüber hinaus haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, nach Absprache mit den Kindern und pädagogischen Fachkräften die Dokumentationen einzusehen.
(Begleitende alltagsintegrierte Sprachentwicklungsbeobachtung in Kindertageseinrichtungen)
Bei BaSiK erfolgt die Beobachtung zur Überprüfung von Sprachkompetenzen nicht einmalig und punktuell, sondern „begleitend“ im pädagogischen Alltag mit dem Ziel, den Sprachentwicklungsverlauf eines Kindes kontinuierlich zu dokumentieren.
Es gibt unterschiedliche Versionen der Bögen, einen U3- und einen Ü3-Bogen. Anhand dieser Bögen können die Kinder ressourcenorientiert beobachtet werden.
Der ausgefüllte Bogen ist ein Gesprächsanlass für jährliche Elterngespräche und wird im letzten Kindergartenjahr den Eltern ausgehändigt.